Seit der Gründung am 20. Oktober 2005 existiert das sogenannte „UNSECO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen„, welches von der UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet wurde. Ziel des Abkommens ist es, eine verbindliche, völkerrechtliche Grundlage zu schaffen, sodass alle Staaten (Vertragsstaaten) das Recht auf eine eigene Kulturpolitik haben.
Im Jahr 2018 sind insgesamt 145 Staaten und die Europäische Union diesem Abkommen beigetreten. Deutschland trägt einen wichtigen Teil für die Ausarbeitung der Richtlinien und Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens bei.
Absichten und Grundlage des UNESCO-Abkommens
Ziel ist es, den Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt und Ausdruckformen zu unterstützen, zu fördern und aufrechtzuerhalten. Dabei existieren vier große und zentrale Zielbereiche des Übereinkommens:
1. Es sollen nachhaltige Systeme der „Governance“ im Bereich der Kultur unterstützt werden.
2. Es soll ein möglichst ausgewogener Austausch an allen kulturellen Gütern und Dienstleistungen erreicht und damit gleichzeitig die Mobilität der Kunst- und Kulturschaffenden gesteigert werden.
3. Die Kultur soll in die Rahmenpläne der nachhaltigen Entwicklung integriert werden.
4. Die Grundfreiheiten und Menschenrechte sollen effektiv gefördert werden.
Kulturpolitik und Kulturkooperation
Dieses UNESCO-Abkommen gilt für alle beteiligten Vertragsstaaten gleichermaßen. Diese möchten damit das Recht auf eine komplett eigenständige Kulturpolitik festlegen und sichern und gleichzeitig eine Kulturkooperation auf der ganzen Welt erreichen und fördern. Dabei gibt es ein wichtiges Kriterium: Die Doppelnatur der Kultur. Das Hauptanliegen bei der Umsetzung der genannten Ziele ist die Anerkennung der Doppelnatur der Kultur auf politischer Ebene. Alle audiovisuellen- und kulturellen Güter und Dienstleistungen sind Kultur- und gleichzeitig auch Wirtschaftsgüter! Sie bedeuten Tradition, Identität und Lebensentwürfe gleichermaßen.
Die kulturellen Ausdruckformen werden durch zwei wichtige dynamische Politikbereiche angetrieben: die Medien (öffentlich-rechtlichen Medien) und die digitalen Technologien. Der Anwendungsbereich dieser Konvention umfasst aus diesem Grund verschiedene Gesetze und Maßnahmen zum Beispiel zur Telekommunikationspolitik, sowie Fragen zu dem elektronischen Handeln.
Die Aufgaben der Konferenz sind u.a.:
- Wählen der Ausschuss-Mitglieder
- Genehmigung von Richtlinien des zwischenstaatlichen Ausschusses
- Entgegennahme & Prüfung der Berichte von Vertragsparteien des zwischenstaatlichen Ausschusses