{"id":8,"date":"2020-04-01T06:17:22","date_gmt":"2020-04-01T06:17:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.wir-zusammen.at\/?page_id=8"},"modified":"2020-04-01T06:17:23","modified_gmt":"2020-04-01T06:17:23","slug":"unesco-konvention-schutz-forderung-der-kulturellen-vielfalt","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.wir-zusammen.at\/forderung-der-kultur-diversitat\/unesco-konvention-schutz-forderung-der-kulturellen-vielfalt\/","title":{"rendered":"UNESCO-Konvention: Schutz & F\u00f6rderung der kulturellen Vielfalt"},"content":{"rendered":"

Seit der Gr\u00fcndung am 20. Oktober 2005 existiert das sogenannte „UNSECO-\u00dcbereinkommen \u00fcber den Schutz und die F\u00f6rderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen<\/b>„, welches von der UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet wurde. Ziel des Abkommens ist es, eine verbindliche, v\u00f6lkerrechtliche Grundlage zu schaffen, sodass alle Staaten (Vertragsstaaten) das Recht auf eine eigene Kulturpolitik haben.<\/p>\n

Im Jahr 2018 sind insgesamt 145 Staaten<\/b> und die Europ\u00e4ische Union<\/b> diesem Abkommen beigetreten. Deutschland tr\u00e4gt einen wichtigen Teil f\u00fcr die Ausarbeitung der Richtlinien und Umsetzung des UNESCO-\u00dcbereinkommens bei.<\/p>\n

Absichten und Grundlage des UNESCO-Abkommens<\/h2>\n

\"\"Ziel ist es, den Schutz und die F\u00f6rderung der kulturellen Vielfalt und Ausdruckformen zu unterst\u00fctzen, zu f\u00f6rdern und aufrechtzuerhalten. Dabei existieren vier gro\u00dfe und zentrale Zielbereiche<\/b> des \u00dcbereinkommens:<\/p>\n

1. Es sollen nachhaltige Systeme der „Governance<\/i>“ im Bereich der Kultur unterst\u00fctzt<\/b> werden.<\/p>\n

2. Es soll ein m\u00f6glichst ausgewogener Austausch an allen kulturellen G\u00fctern und Dienstleistungen erreicht<\/b> und damit gleichzeitig die Mobilit\u00e4t der Kunst- und Kulturschaffenden gesteigert<\/b> werden.<\/p>\n

3. Die Kultur soll in die Rahmenpl\u00e4ne der nachhaltigen Entwicklung integriert<\/b> werden.<\/p>\n

4. Die Grundfreiheiten und Menschenrechte sollen effektiv gef\u00f6rdert<\/b> werden.<\/p>\n

Kulturpolitik und Kulturkooperation<\/h3>\n

Dieses UNESCO-Abkommen gilt f\u00fcr alle beteiligten Vertragsstaaten gleicherma\u00dfen. Diese m\u00f6chten damit das Recht auf eine komplett eigenst\u00e4ndige Kulturpolitik festlegen und sichern und gleichzeitig eine Kulturkooperation auf der ganzen Welt erreichen und f\u00f6rdern. Dabei gibt es ein wichtiges Kriterium: Die Doppelnatur der Kultur<\/b>. Das Hauptanliegen bei der Umsetzung der genannten Ziele ist die Anerkennung der Doppelnatur der Kultur auf politischer Ebene. Alle audiovisuellen- und kulturellen G\u00fcter und Dienstleistungen sind Kultur- und gleichzeitig auch Wirtschaftsg\u00fcter! Sie bedeuten Tradition, Identit\u00e4t und Lebensentw\u00fcrfe gleicherma\u00dfen.<\/p>\n

Die kulturellen Ausdruckformen werden durch zwei wichtige dynamische Politikbereiche angetrieben<\/b>: die Medien (\u00f6ffentlich-rechtlichen Medien) und die digitalen Technologien. Der Anwendungsbereich dieser Konvention umfasst aus diesem Grund verschiedene Gesetze und Ma\u00dfnahmen zum Beispiel zur Telekommunikationspolitik, sowie Fragen zu dem elektronischen Handeln.<\/p>\n

Die Aufgaben der Konferenz sind u.a.<\/b>:<\/p>\n

    \n
  • W\u00e4hlen<\/b> der Ausschuss-Mitglieder<\/li>\n
  • Genehmigung<\/b> von Richtlinien des zwischenstaatlichen Ausschusses<\/li>\n
  • Entgegennahme & Pr\u00fcfung<\/b> der Berichte von Vertragsparteien des zwischenstaatlichen Ausschusses<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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